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Bootsführerschein


sbfNur wer einen von der kroatischen Regierung anerkannten Bootsführerschein besitzt, darf auf den Gewässern der kroatischen Adria eine Yacht fahren. Die Bestimmungen sollten Sie sehr ernst nehmen. Als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland benötigt man einen der folgenden Bootsführerscheine, um auf den Gewässern der Republik Kroatien mit einer Yacht zu reisen:

  • - Sportbootsführerschein See (Motorboot mit Motorleistung über 3,68 kW)
  • - Bootsführerschein Klasse B (für die Küstenschifffahrt)
  • - Bootsführerschein Klasse C (für das offene Meer)
Nicht ausreichend ist dagegen die Klasse A, beispielsweise das Bodensee-Schifferpatent. Österreicher kommen mit Papieren weiter, die für die dort definierten Schiffahrtszonen 2, 3 und 4 gültig sind. Schweizer wiederum benötigen den Führerschein B für Yachten auf See.

Man kann auch in Kroatien selbst, in den Hafenämtern, eine Prüfung ablegen, die zum Führen eines Bootes berechtigt. Sie brauchen dazu den Reisepass oder Personalausweis sowie zwei Fotos. Nach bestandener Prüfung darf man Motor- oder Segelboote mit höchstens 15 GT oder 12 Meter Länge führen. Nach drei Jahren ermöglicht der Besitz eines Bootsführerscheins eine weitere Prüfung: die Skipperprüfung Matrose-Motorist. Anschließend darf man Schiffe mit bis zu 25 BT fahren.

 

 
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