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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Inhalt des Angebotes
Jadria Yachtcharter tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.b. Flüge, Fährpassagen, usw.) und sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.b. Yachtcharter, Hotelaufenthalte, Mietwagen, usw.) auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermittlung fremder Beförderungsleistungen und sonstiger fremder touristischer Leistungen. Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung wie z.b. Yachtcharter, Hotelaufenthalt, Mietwagen, zu besorgen, kann schriftlich (Postweg, Telefax), mündlich (persönliches Erscheinen), fernmündlich (am Telefon) oder über Online-Dienste (Internet) erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Die Annahme durch uns kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Unsere vertragliche Verpflichtung ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

2. Haftung von Jadria Yachtcharter als Vermittler
Für Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir unbeschränkt bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung. Für darüber hinausgehende Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von Jadria Yachtcharter gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Information des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

3. Vertragspartner
Jadria Yachtcharter handelt auf fremden Namen und auf fremder Rechnung. D.h. wir sind Vermittler zwischen dem Charter und dem Vercharter. Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen und besteht aus dem vom Charterer signierten Vertragsformular und der schriftlichen Bestätigung durch den Vercharterer.

4. Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers
a) Die Anzahlung des Charterpreises in Höhe von 50% ist innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluß fällig, der Rest 4 Wochen vor Charterbeginn. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen.
b) Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Bei Rücktritten bis 4 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung von 50% der Gesamtgebühren fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Reisebeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Gelingt ein Ersatzcharter zu den selben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 20 % des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu tragen. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
c) Zahlt der Charterer nicht innerhalb der genannten Termine, kann der Vercharterer vom Vertrag zurücktreten. Bezahlte Raten sind abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % nur dann zurückzuerstatten, wenn eine Ersatzcharter zu den selben Konditionen gelingt.

5. Pflichten des Vercharterers
a) Die gebuchte Yacht wird dem Charterer sauber, seetüchtig und voll getankt übergeben. Der Charterpreis schließt ein: Nutzung der Yacht und ihrer Ausrüstung sowie die Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) der Yacht.
b) Die Übergabe der Yacht erfolgt am ersten Chartertag ab 17.00 Uhr im vereinbarten Ausgangshafen. Der Zeitpunkt der Übernahme der Yacht durch den Charterer kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Die Rücknahme der Yacht erfolgt am letzten Chartertag bis 09.00 Uhr.
c) Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine gleichwertige Ersatzyacht stellen.

6. Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
a) Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.
b) Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde. c) Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

7. Haftung des Vercharterers
a) Der Vercharterer haftet dem Charterer und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen.
2. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials und elektronischer Instrumente wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler usw. verursacht werden.
3. Ansprüche des Charterers infolge von Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Charterer oder einen Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen

8. Haftung des Charterers
a) Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung.
b) Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
c) Verspätete Schiffsrückgabe und durch den Charterer verschuldete Nichtbenutzbarkeit der Yacht führen zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vercharterers.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regreßnahme des Charterer vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
e) Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gerne übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Charterer zu tragen. Bei Buchung einer Yacht ohne Skipper wird der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung empfohlen.

9. Nebenabreden / salvatorische Klausel
a) Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Charterpreises und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne daß die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
b) Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Rettungsflug aus dem Ausland.

11. Abtretungsverbot/Gerichtsstand
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen Jadria Yachtcharter an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Der Anmeldende/Reisende kann Jadria Yachtcharter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Chartervermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisemittlern maßgebend.


Denis Milkovic
Dotzheimerstr. 41
65185 Wiesbaden
Stand: 01.01.2006

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